§ 01 · DSGVO & Datensouveränität
Ihre Daten.
Ihr Rechtsrahmen.
Deutsche Server.
KI-Dienste verarbeiten Sprache, Inhalte und Meetings in Echtzeit — oft auf Servern in den USA, oft unter dem US CLOUD Act, oft ohne dass Auftraggeber davon wissen. VIDEO.TAXI trennt konsequent: Spracherkennung, Übersetzung, Transkription und KI-Verarbeitung laufen ausschließlich auf eigenen Servern in Deutschland. Wo wir für Streaming-Infrastruktur US-Cloud einsetzen, schließt IP-Filterung den Zugriff auf Nutzerdaten aus.
Wer KI-Sprachdienste einsetzt, trägt Verantwortung für die Daten der Sprechenden. Diese Seite zeigt, warum Sprachverarbeitung ausschließlich auf deutschen Servern stattfinden sollte — und wie VIDEO.TAXI das für alle KI-Kernprozesse sicherstellt.
- 27 JahreHosting-Erfahrung in Deutschland
- DE-Serverfür alle Sprachdaten & KI-Verarbeitung
- ISO 27001Zertifiziert seit 2019
- Art. 28DSGVO-AVV auf Standardvertrag
§ 02 · Das Cloud-Problem
Ein Frankfurter Server
schützt nicht vor Washington.
Viele Unternehmen glauben, sie seien DSGVO-sicher, weil ihr Cloud-Anbieter "EU-Server" anbietet. Das stimmt nicht — vier Gründe, warum Serverstandort allein nicht reicht.
- 01Risiko
US CLOUD Act (2018)
US-Behörden können US-Unternehmen — unabhängig vom Serverstandort — zur Herausgabe von Daten verpflichten. Ein AWS- oder Azure-Server in Frankfurt schützt nicht vor US-Zugriffen.
- 02Rechtslage
Schrems II (EuGH, Juli 2020)
Der EuGH erklärte Privacy Shield für ungültig. Standardvertragsklauseln (SCC) allein reichen nicht — es bedarf zusätzlicher technischer Maßnahmen, die in der Praxis kaum umsetzbar sind.
- 03Unsicherheit
EU-US Data Privacy Framework (2023)
Seit Juli 2023 gibt es ein neues Abkommen. Es besteht jedoch weiterhin Rechtsunsicherheit — Klagen sind anhängig, ein Schrems III gilt als wahrscheinlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet auf US-Transfers.
- 04Verstecktes Risiko
Hyperscaler als Subprozessoren
Viele KI-Anbieter nutzen AWS, GCP oder Azure als Infrastruktur. Das bedeutet: Auch wenn das Produkt europäisch wirkt, fließen Daten in US-Rechenzentren — ohne explizite Kenntnis der Auftraggeber.
§ 03 · DSGVO-Anforderungen
Sechs Pflichten,
die konkret gelten.
DSGVO ist kein Wunschkatalog. Wer KI-Dienste für Sprachverarbeitung, Transkription oder Übersetzung einsetzt, trägt als Verantwortlicher die Pflichten von Art. 28 bis Art. 83.
- Art. 28
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Jeder externe Dienstleister, der personenbezogene Daten verarbeitet, braucht einen AVV. Dieser muss Standort, Subprozessoren und TOMs konkret benennen — Pauschalformulierungen genügen nicht.
- Art. 44–49
Drittstaatentransfers
Datenübertragungen in Drittstaaten (z.B. USA) sind nur unter strengen Bedingungen zulässig. Kein Angemessenheitsbeschluss, keine SCCs ohne Zusatzmaßnahmen — kein Transfer.
- Art. 32
Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zugriffskontrollen, Notfallpläne — jeder Auftragsverarbeiter muss nachweisen können, dass seine Infrastruktur dem Stand der Technik entspricht.
- Art. 35
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Bei der Verarbeitung sensibler Daten (Gesundheit, Strafverfolgung, biometrische Daten) oder bei KI-Systemen mit hohem Risiko ist eine DSFA Pflicht — und der Nachweis muss dokumentiert sein.
- Art. 5 Abs. 2
Rechenschaftspflicht
Verantwortliche müssen nachweisen können, dass sie DSGVO-konform handeln. Das Prinzip der Nachweisbarkeit gilt gegenüber Behörden, Betroffenen und Auftraggebern.
- Art. 83
Bußgelder
Bis zu € 20 Mio. oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, was höher ist. Für schwerwiegende Verstöße (Drittstaatentransfer ohne Rechtsgrundlage, fehlender AVV) gilt der höchste Rahmen.
§ 04 · Warum VIDEO.TAXI
27 Jahre.
Kein US-Transfer. Kein Vorfall.
TV1 GmbH betreibt seit 1999 eigene Server in Deutschland. Nicht weil es ein Marketingversprechen ist — sondern weil es von Anfang an so gebaut wurde.
- Standort
Frankfurt & Unterföhring
Alle Verarbeitungsschritte — Spracherkennung, Übersetzung, Transkription — laufen ausschließlich auf Servern in Deutschland. Keine US-Rechenzentren.
- Keine US-Verarbeitung von Sprachdaten
KI-Kernprozesse ausschließlich DE
Spracherkennung, Übersetzung, Transkription und KI-Inferenz laufen auf eigenen Servern in Frankfurt und Unterföhring. Wo Streaming-Infrastruktur US-Cloud-Dienste einbezieht, sorgt IP-Filterung dafür, dass keine Inhaltsdaten US-Systeme erreichen.
- ISO 27001
Zertifizierte Informationssicherheit
Das Informationssicherheits-Managementsystem der TV1 GmbH ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. TOMs sind dokumentiert, geprüft und auf aktuellem Stand.
- Art. 28 DSGVO
AVV auf Standardvertrag
Kein Sonderverhandlungsaufwand. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist standardmäßig Teil jedes Vertrags — inkl. Subprozessorenliste und technischer Anlage.

Referenz Deutscher Bundestag: Seit 2012 verantwortet VIDEO.TAXI die Live-Übertragung des Parlamentsfernsehens — mit Sprach- und Transkriptionsdaten aus dem Herzstück der deutschen Demokratie. Das erfordert höchste Datenschutzstandards. Täglich. Ohne Ausnahme.
§ 05 · 27 Jahre Verlässlichkeit
Nicht erst seit der DSGVO
datenschutzbewusst.
- 1999
Gründung TV1 GmbH
Internetbetrieb und Hosting starten in Deutschland — lange bevor DSGVO, ISO-Pflicht oder Cloud-Diskussionen das Thema wurden.
- 2018
DSGVO-Inkrafttreten
Volle Konformität vom ersten Tag. Kein Umbauprogramm nötig — wir haben nie anders gearbeitet als mit DE-Servern und klaren Verarbeitungsverträgen.
- 2019
ISO/IEC 27001
Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems. Jährliche externe Audits seitdem ohne Beanstandung.
- 2020
Schrems II
EuGH kippt Privacy Shield. Für uns keine operative Konsequenz — wir hatten und haben keine US-Subprozessoren.
- 2026
Heute
27 Jahre DE-Hosting. Über 10 Jahre Bundestag-Lieferant. Sprachdaten und KI-Verarbeitung: ausschließlich auf deutschen Servern. Wo Streaming-Infrastruktur US-Cloud-Dienste einbezieht, gilt IP-Filterung als technische Schutzmaßnahme.
§ 06 · Direktvergleich
VIDEO.TAXI vs.
US-Cloud-KI.
| VIDEO.TAXI | US-Cloud-KI | |
|---|---|---|
| Serverstandort | Frankfurt & Unterföhring | USA / global |
| US CLOUD Act Risiko | Nein — kein US-Anbieter | Ja — auch bei EU-Servern |
| Subprozessoren | KI-Prozesse: DE-only · Streaming: IP-Filterung | Oft AWS / Azure / GCP ohne Filterung |
| ISO 27001 | Ja, zertifiziert | Teilweise |
| AVV nach Art. 28 | Standard inklusive | Oft Sonderverhandlung |
| Schrems-II-sicher | KI-Kern: ja · Streaming: IP-Filterung als TOM | Abhängig von Maßnahmen |
| Hosting-Erfahrung | Seit 1999 · 27 Jahre | Variiert |
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die DSGVO-Anforderungen können je nach Verarbeitungskontext, Unternehmenstyp und eingesetzten Systemen variieren. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung empfehlen wir die Konsultation eines Datenschutzbeauftragten oder auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalts.
Lassen Sie uns Ihr Szenario durchsprechen.
Eine kurze Beratung, in der wir klären, welche Lösung — oder welches Bündel — zu Ihrem Auftrag passt. Konkret, ohne Verkaufsdruck.