Europäischer Gerichtshof fällt bahnbrechendes Urteil
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.Juli 2020, das zwischen der EU und den USA getroffene Privay Shield Abkommen 2016/1250 für ungültig erklärte, verschärfte sich die Lage für europäische Anbieter von Internetseiten dramatisch. Der Privacy Shield sollte eigentlich sicherstellen, dass Daten europäischer Bürger in den USA genauso sicher sind wie in Europa. “Das ist nicht der Fall”, so der Gerichtshof.Hier die ganze Pressemitteilung. Denn wer sich beim Betrieb und vor allem bei der Nutzung von Inhalten durch z.B. Einbettung von Videos auf in den USA ansässigen Firmen wie YouTube, Facebook und Youtube verließ und diese ohne indiviudelle Consentabfrage in seinen Webseiten verwendete, macht sich strafbar.
Das Privacy shield Abkommen hebelte die Europäischen Datenschutzverordnung aus
Bei eingebetteten Inhalten werden mit Klick durch den User automatisch die Nutzungsdaten in die USA transferiert und dort verarbeitet. Dort herrschen aber sehr laxe Datenschutzgesetze bzw. die dortige Gesetzgebung erlaubt den Behörden das Ausspionieren ihrer Bürger quasi auf Vorrat. Damit werden die europäischen Datenschutzbestimmungen quasi ausgehebelt. Sie wären damit nutzlos.
Inzwischen werden empfindliche Bußgelder verhängt
Der Spitzenreiter mit dem höchsten Bußgeld ist META (vorher: Facebook). Sie hatten für ihre Vergehen eine Strafe von 5 Mrd Euro aufgebrummt bekommen. Die Bußgelder belaufen sich auf 4% vom Umsatz oder 20 Millionen Euro, je nachdem was höher ist.
Welche US-amerikanischen Anbieter sind betroffen?
MapBox (stellt OpenStreetMap bereit)
Die Konsequenzen
Der Privacy Shield schützt nun keinen Datentransfer aus der EU ins europäische Ausland. Insbesondere amerikanische Firmen sind somit nicht mehr durch das Privacy Shield legitimiert. Vor allem amerikanische Internetkonzerne sind betroffen, und damit auch alle Nutzer von Lösungen der folgenden Anbieter (Auswahl):
- YouTube
- Vimeo
- Facebook (WhatsApp und Instagram)
- Apple
- Microsoft
- Zoom
- Adobe
- Fonts.com (Fast Fonts)
- OpenStreetMap (über OpenStreetMap Foundation, Sitz in UK – nach Brexit nicht mehr Teil der EU )
- MapBox (stellt OpenStreetMap bereit)
Solange diese Anbieter Daten in Amerika oder einem anderen unsicheren Drittland verarbeiten, ist eine Gewährleistung der Datenschutzgrundverordnung gemäß EuGH-Urteil in der Rechtssache C-311/18 nicht mehr durch das Privacy Shield gegeben.
Und jetzt? Mit seinen Videos und Livestreams zu Video.Taxi wechseln?
Ja, ich empfehle den schnellen Wechsel zu Video.Taxi. Wir halten die DSGVO-Bestimmungen ein und sorgen so für ein legales Internetangebot unserer Kunden.
Hier kannst du dich kostenlos anmelden – VideoTaxi und dabei 75€ Startguthaben gewinnen.